AGB der SharkAgency
Zur Verwendung mit Unternehmern und Kaufmännern
Stand 13.07.2020
Inhalt
§1 Geltungsbereich ………………………………………………………………………………………………………………… 1
§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss …………………………………………………………………………….. 2
§ 3 Urheber- und andere Schutzrechte, Rechtsverhältnisse ………………………………………………………… 2
§ 4 Nutzungs- und Bearbeitungsrecht des Kunden …………………………………………………………………….. 3
§ 5 Inhalte und Verantwortlichkeit des Kunden, Verbote, Inhalte Dritter ……………………………………… 4
§ 6 Änderungen des vertraglichen Leistungsumfang nach Kundenwunsch ……………………………………. 5
§ 7 Pflichten des Kunden ………………………………………………………………………………………………………… 5
§ 8 Dienstleistungen Dritter ……………………………………………………………………………………………………. 5
§ 9 Haftung von SharkAgency ………………………………………………………………………………………………….. 6
§ 10 Haftung des Kunden ……………………………………………………………………………………………………….. 6
§ 11 Vergütung ……………………………………………………………………………………………………………………… 6
§ 12 Abtretung und Aufrechnung …………………………………………………………………………………………….. 7
§ 13 Vertragsdauer und Kündigung ………………………………………………………………………………………….. 7
§ 14 Kundennennung als Referenz, Logonutzung ………………………………………………………………………. 7
§ 15 Schlussbestimmungen …………………………………………………………………………………………………….. 7
§1 Geltungsbereich
(1) Für die gesamte Geschäftsbeziehung (Angebote, Lieferungen und Leistungen), auch für
zukünftige Geschäfte zwischen der SharkAgency GmbH (nachstehend: SharkAgency) und für alle
Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (nachstehend „Kunden“), gelten ausschließlich die
nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des
Zustandekommens des Vertrages jeweils gültigen Fassung. Abweichende, entgegenstehende
oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn,
SharkAgency hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn
SharkAgency in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des
Vertragspartners vorbehaltlos Leistungen erbringt. Zusätzlich zu diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) gelten die dem Kunden im Angebot zur Verfügung gestellten
Leistungsbeschreibungen und dort aufgeführten Kosten.
(2) SharkAgency ist zu Änderungen dieser AGB berechtigt, soweit diese keine wesentlichen
Vertragsinhalte betreffen. Über solche Änderungen wird SharkAgency den Kunden per E-Mail
informieren. Die Änderung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn er nicht innerhalb eines
Monats nach Zugang der Änderungsankündigung der Änderung widerspricht, soweit er in der
Mitteilung über die geplante Änderung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde.
SharkAgency ist im Falle des Widerspruchs des Kunden zur außerordentlichen Kündigung zum
Ende der aktuellen Vertragslaufzeit berechtigt.
§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
(1) Die von SharkAgency angebotenen Leistungen umfassen Dienst- und Agenturleistungen im
Bereich des Online-Marketings. Hierzu gehören insbesondere Suchmaschinenmarketing
(SEM), die Erstellung von Homepages, animierten Videos, Print- und Werbematerial.
(2) Der Schwerpunkt des Leistungsangebots liegt in der Gestaltung von Homepages. Für die
Gestaltung der Homepage des Kunden erstellt SharkAgency in Abstimmung mit dem Kunden
jeweils maximal zwei Entwürfe / Konzepte, ggf. unter Berücksichtigung der Vorschläge und
Inhalte des Kunden, von denen ein Entwurf / Konzept vom Kunden zur Erstellung und
Freischaltung freigegeben werden muss. Kommt es zu keiner Freigabe durch den Kunden
kann eine Erstellung und Freischaltung nicht erfolgen. Entschließt sich der Kunde, die
Homepage nicht erstellen und freischalten zu lassen oder äußert er sich innerhalb einer ihm
gesetzten Frist zur Freigabe des Entwurfs / Konzepts nicht, so ist SharkAgency berechtigt, für
die erstellten Entwürfe / Konzepte nach Maßgabe des §649 BGB eine angemessene
Vergütung vom Kunden zu verlangen.
(3) Ein weiterer Schwerpunkt des Leistungsangebots liegt, sofern vereinbart, in der Einrichtung
eines Web-Shop Systems. Web-Shop Systeme werden nach individueller Anforderung des
Kunden erstellt. Der Umfang und die Funktionalität des Web-Shop Systems werden vor
Vertragsabschluss gemeinsam und verbindlich in einem Pflichtenheft definiert. Das
Pflichtenheft in seiner letzten, übereinstimmend gefassten Version, ist Bestandteil des
jeweiligen Angebots von SharkAgency
(4) Gegenstand des Vertrags sind die in dem jeweiligen Angebot von SharkAgency
beschriebenen Leistungen. Soweit das Angebot einzelvertragliche Regelungen, insbesondere
zum Leistungsinhalt, Preise und Zahlungsbedingungen, enthält, gehen diese den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen vor.
(5) Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen Angebote von SharkAgency freibleibend. Ein Vertrag
kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung (auch per E-Mail oder Fax) oder Lieferung
durch SharkAgency zustande.
(6) Gegenstand des Vertrags sind die in dem jeweiligen Angebot von SharkAgency
beschriebenen Leistungen. Soweit das Angebot einzelvertragliche Regelungen, insbesondere
zum Leistungsinhalt, Preise und Zahlungsbedingungen, enthält, gehen diese den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen vor.
§ 3 Urheber- und andere Schutzrechte, Rechtsverhältnisse
(1) Die Bestellung einer Homepage beinhaltet keine Übertragung von Eigentums- oder
Nutzungsrechten, Lizenzen oder sonstigen Rechten an der Software auf den Kunden. In
diesem Zusammenhang ist mit Software die Software gemeint, die für die Erstellung der
Homepage verwendet wird. Alle Rechte an der hierfür genutzten Software, an Kennzeichen,
Titeln, Marken und Urheberrechten und sonstigen Rechten, die mit der Software im
Zusammenhang stehen, verbleiben uneingeschränkt bei SharkAgency.
(2) Das gesamte Design der von SharkAgency gestalteten Website ist als persönliche geistige
Schöpfung des jeweiligen Webdesigners durch das Urheberrechtsgesetz (UrhG) geschützt,
dessen Bestimmungen auch dann zur Anwendung kommen, wenn die nach § 2 UrhG
erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht wird. SharkAgency räumt dem Kunden nach
Maßgabe des § 3 dieser AGB jedoch ein Nutzungs- und Bearbeitungsrecht ein.
(3) Der Kunde erhält keinen Zugriff auf den der Homepage zugrundeliegenden Quellcode und
auch keine Dokumentation hierzu. Zugriff auf den Quellcode hat ausschließlich SharkAgency.
(4) Die Lizenzen der zur Homepage Gestaltung genutzten Bilder von Drittanbietern werden von
SharkAgency erworben und verbleiben ausschließlich bei SharkAgency. Die Lizenz verbleibt
bei SharkAgency und kann nicht an den Kunden übertragen werden. Dies schließt eine eigene
Verwendung durch den Kunden in sämtlichen Medien (z.B. Anzeigen, Artikel und weitere
Werbemittel wie Flyer, Visitenkarten, etc.) in Print und Online aus.
(5) Urheberrechtshinweise und/oder Markenbezeichnungen und/oder sonstige
Rechtevorbehalte in den Inhalten dürfen weder verändert noch beseitigt werden. Der Kunde
verpflichtet sich zur Wahrung fremden geistigen Eigentums.
(6) Die für den Kunden von SharkAgency angefertigten Texte sowie die im Auftrag des Kunden
gestalteten Logos kann der Kunde uneingeschränkt für weitere Zwecke in allen Medien
verwenden. Für den markenrechtlichen Schutz eines von SharkAgency im Auftrag des
Kunden gestalteten Logos durch Eintragung einer Wort- bzw. Wort-Bild-Marke sowie eine
vorhergehende Markenrecherche ist der Kunde selbst verantwortlich.
(7) SharkAgency ist berechtigt, soweit einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde,
(Firmen-)Namen, geschützte Marken- und Warenzeichen, oder Logos des Kunden bei der
Erbringung der Leistung insbesondere für SEM zu verwenden.
§ 4 Nutzungs- und Bearbeitungsrecht des Kunden
(1) SharkAgency räumt dem Kunden das ausschließliche, räumliche und zeitlich unbeschränkte
Recht ein, die für ihn gestaltete Homepage zu nutzen (Nutzungsrecht). Das Nutzungsrecht ist
nicht von dem Kunden auf Dritte übertragbar. Die Einräumung des Nutzungsrechts wird erst
wirksam, wenn der Kunde die geschuldete Vergütung vollständig an SharkAgency entrichtet
hat.
(2) Veränderungen der von SharkAgency erstellten Produkte, Inhalte, Dienstleistungen und
Homepages ist anderen Marketingagenturen und dem Kunden ohne schriftliche Zustimmung
strengstens untersagt. Dies gilt auch, sobald das Vertragsverhältnis zwischen SharkAgency
und dem Kunden aufgelöst oder beendet ist. Der Kunde hat die Möglichkeit, das
Bearbeitungsrecht durch Zahlung des 2,5- fachen vertraglichen Honorars zu erwerben.
(3) Der Kunde sichert, nach Einräumung des Bearbeitungsrecht durch SharkAgency, bei dem
selbstständigen Einstellen von Inhalten zu, dass er über die eingeräumten Rechte verfügen
kann und dass über diese Rechte nicht bereits anderweitig in einer Art verfügt wurde, dass
die Rechte von SharkAgency oder Dritten beeinträchtigen werden. Dies gilt insbesondere für
Bilder und Videos, bei denen alle darauf erkennbaren Personen der Veröffentlichung in
jeglicher Form zugestimmt haben müssen.
§ 5 Inhalte und Verantwortlichkeit des Kunden, Verbote, Inhalte
Dritter
(1) Der Kunde ist rechtlich allein verantwortlich für die von ihm bereitgestellten bzw. von ihm
selbst auf seiner Homepage eingestellten Inhalte und hat sicherzustellen, dass keine rechtsoder
sittenwidrigen Inhalte aufgenommen werden oder die Aufnahme solcher Inhalte
ermöglicht wird, derartiger Inhalt gespeichert, verbreitet, zugänglich gemacht oder auf ein
Angebot mit solchem Inhalt hingewiesen bzw. verlinkt wird. Der Kunde verpflichtet sich
insbesondere, bei allen von ihm eingestellten Inhalten und bei jedweder Kommunikation
über seine Homepage oder die ihm von SharkAgency zur Verfügung gestellte E-Mail-Adresse
nach bestem Wissen und Gewissen nur wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
(2) Kundengenerierte Inhalte stammen nicht von SharkAgency und werden auch nicht im Namen
von SharkAgency veröffentlicht. SharkAgency macht sich deren Inhalt und deren Aussagen
nicht zu eigen und distanziert sich ausdrücklich von allen kundengenerierten oder sonst
erkennbar fremden, d.h. nicht von SharkAgency stammenden Inhalten.
(3) Ausdrücklich untersagt ist die Einstellung von rassistischen, pornographischen,
menschenverachtenden, beleidigenden, zu Straftaten anleitenden und gegen die guten
Sitten verstoßenden Inhalten. Ausdrücklich verboten ist die Verbreitung von Inhalten, mit
denen zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufgerufen wird (Volksverhetzung) oder mit
denen Propaganda für eine verfassungsfeindliche Organisation betrieben wird, sowie
verleumderische, beleidigende oder ruf- oder geschäftsschädigende bzw.
persönlichkeitsrechtsverletzende Äußerungen. Ebenfalls untersagt ist die Einstellung von
Beiträgen, die gegen die Grundsätze der Datensicherheit verstoßen (z.B. mit Viren, Würmern,
Trojanern u. ä. behaftete Beiträge und E-Mails)
(4) Beauftragt der Kunde SharkAgency mit dem Einstellen von Inhalten, liegt die Entscheidung
über die Einstellung auf die Homepage im Ermessen von SharkAgency. Diese ist daher
jederzeit berechtigt, die Veröffentlichung von Inhalten, nach einheitlichen, sachlich
gerechtfertigten Grundsätzen zu verweigern bzw. bereits eingestellte Inhalte wieder zu
entfernen.
(5) Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Nutzung, insbesondere die
Kommunikation über die ihm von SharkAgency bereitgestellte E-Mail-Adresse. Der Kunde hat
hierbei jede gegen gesetzliche Bestimmungen oder sonstige Vorschriften verstoßende
Nutzung zu unterlassen.
(6) Der Kunde ist verpflichtet, SharkAgency sämtliche Schäden, einschließlich aller
Aufwendungen, zu ersetzen, welche diesem aufgrund schuldhafter Verstöße gegen diese
vorstehenden Bestimmungen entstehen. Der Kunde stellt SharkAgency insoweit ausdrücklich
auf erstes Anfordern auch von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit
verbundenen Rechtsverfolgung frei.
(7) Von Besuchern der Kunden-Homepage und/oder Dritten auf der Kunden-Homepage
eingestellte Inhalte unterliegen keiner Kontrolle durch SharkAgency. SharkAgency
übernimmt aus diesem Grund auch keine Haftung für Korrektheit, Vollständigkeit,
Zuverlässigkeit, Authentizität, Freiheit von Rechtsverletzungen Dritter, Virenfreiheit oder
Geeignetheit dieser Inhalte. Dies gilt explizit auch für externe Links, auf die im Rahmen von
Inhalten verwiesen wird, egal ob es sich um Inhalte von SharkAgency handelt oder um
Inhalte Dritter.
§ 6 Änderungen des vertraglichen Leistungsumfang nach
Kundenwunsch
(1) Sofern der Kunde Änderungen der Leistungen, des Leistungsumfangs oder der Vertragsdauer
wünscht, wird er eine schriftliche Anfrage (auch per E-Mail oder Fax) bei SharkAgency
einreichen.
(2) SharkAgency wird prüfen, welche Auswirkung die gewünschte Änderung insbesondere auf
Leistungsumfang, Termine, Vertragsdauer oder Vergütungen haben wird und dem Kunden
die Auswirkungen ggf. in einem Änderungsangebot darlegen.
(3) Für das Zustandekommen einer Änderungsvereinbarung gilt § 2 Abs. 4 entsprechend.
Änderungen werden, soweit nicht anders vereinbart, erst mit Zugang der Bestätigung durch
SharkAgency für die Zukunft wirksam.
§ 7 Pflichten des Kunden
(1) Zur Erreichung der Effektivität der von SharkAgency durchgeführten oder vermittelten
Leistungen ist erforderlich, dass das zu bewerbende Online-Angebot des Kunden technisch
und inhaltlich den Anforderungen (z.B. Content, Key Words, Meta Tags, URL’s etc.) für die
geplanten Werbe- und Marketingmaßnahmen und auch den gesetzlichen Vorgaben
entspricht. Der Kunde ist deshalb verpflichtet, sein geschäftsmäßiges Angebot mit einer
Anbieterkennzeichnung gemäß § 5 TMG zu versehen. Der Kunde wird sein Online-Angebot in
Übereinstimmung mit gesetzlichen Vorschriften, insbesondere ggf. zum Verbraucherschutz
und zum Datenschutz, gestalten. Weiter darf das Online-Angebot auch keine
Gewaltdarstellungen, sexuell eindeutige oder pornographische Inhalte oder diskriminierende
Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität,
Behinderung, sexueller Neigungen oder Alter enthalten oder auf solche Angebote verlinken.
Der Kunde verpflichtet sich, seine Website so zu gestalten, dass gewerbliche Schutzrechte
oder das geistige Eigentum Dritter nicht verletzt werden.
(2) Der Kunde wird keine konkurrierende oder mit den Leistungen von SharkAgency
vergleichbare Online-Marketingmaßnahmen durchführen oder durch Dritte durchführen
lassen, sofern diese Maßnahmen SharkAgency nicht vor Vertragsbeginn bekannt waren oder
SharkAgency diesen Maßnahmen nachträglich schriftlich (auch per E-Mail oder Fax)
ausdrücklich zugestimmt hat.
§ 8 Dienstleistungen Dritter
(1) SharkAgency wird entsprechend der einzelvertraglichen Vereinbarung mit dem Kunden die
Dienste oder Leistungen Dritter (z.B. Google, Yahoo, Affiliate-Netzwerke, Publisher) in
Anspruch nehmen oder solche Leistungen an den Kunden vermitteln.
(2) Im Rahmen der jeweiligen Zusammenarbeit wird SharkAgency Daten und Informationen des
Kunden an den Dritten übermitteln, soweit dies zu Erreichung des Vertragszwecks geboten
ist. Hierzu erklärt der Kunde bereits jetzt seine Zustimmung.
(3) Bei der Zusammenarbeit mit Dritten gelten gegebenenfalls deren Vertragsbedingungen
sowie die jeweils einzelvertraglich geschlossenen Vereinbarungen. Soweit sich durch
Änderungen in den Bedingungen, im Leistungsumfang oder aufgrund vorzeitiger Beendigung
der Dienstleistung des Dritten Auswirkungen auf den Leistungsumfang durch SharkAgency
ergeben, wird SharkAgency den Kunden hierüber so früh wie möglich benachrichtigen. Die
Parteien werden dann gemeinsam eine Anpassung des Leistungsumfangs vereinbaren, die
dem ursprünglich verfolgten wirtschaftlichen Ziel beider Parteien am nächsten kommt.
(4) SharkAgency übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Leistungen der
Fremddienstleister, insbesondere Netzwerkdienstleistungen, stets unterbrechungs-,
fehlerfrei und sicher vorhanden sind.
(5) Soweit dies nicht ausdrücklich einzelvertraglich vereinbart wurde, hat SharkAgency keine
Verpflichtung zur Überwachung der Fremddienstleister. Insbesondere ist SharkAgency nicht
verpflichtet die Websites von Publishern auf rechtswidrige Inhalte zu prüfen und zu
überwachen. Insoweit hat SharkAgency Rechtsverstöße durch Dritte nicht zu vertreten.
§ 9 Haftung von SharkAgency
SharkAgency haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt, bei leichter Fahrlässigkeit
jedoch nur, soweit der Schaden auf einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beruht.
Vertragswesentlich sind die Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung
des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig
vertrauen darf. Sofern SharkAgency wegen fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht
haftet, ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt, d.h. auf den
Schaden, den SharkAgency bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung
vorausgesehen hat oder mit dessen Entstehen SharkAgency unter Berücksichtigung der Umstände,
die SharkAgency bei Vertragsschluss bekannt waren bzw. die SharkAgency hätte kennen müssen,
rechnen musste. Die vorstehenden Haftungseinschränkungen gelten nicht für eine etwaige Haftung
von SharkAgency wegen Personenschäden oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit die
Haftung für SharkAgency ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe,
gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von SharkAgency.
§ 10 Haftung des Kunden
Der Kunde stellt SharkAgency von jeglichen Ansprüchen frei, die Dritte gegen SharkAgency wegen der
Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen auf Grund der vom Kunden zur Verfügung
gestellten Angebote bzw. Inhalte geltend machen. Der Kunde übernimmt diesbezüglich auch die
Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von SharkAgency einschließlich sämtlicher Gerichts- und
Anwaltskosten.
§ 11 Vergütung
(1) Die vom Kunden zu entrichtende Vergütung richtet sich nach den einzelvertraglich
vereinbarten Preisen.
(2) Die anfallende Vergütung ist zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer
zahlbar.
(3) Sofern einzelvertraglich keine andere Zahlungsfrist vereinbart oder in der Rechnung keine
längere Frist genannt wird, sind Rechnungen von SharkAgency sofort und im Voraus fällig.
Die Vergütung ist innerhalb der in der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zahlbar.
(4) Die Vergütung von Leistungen mit einer Laufzeit mit Rechnungstellung für die
Vertragslaufzeit bzw. für den jeweiligen Verlängerungszeitraum ist im Voraus zur Zahlung
fällig.
(5) Bei Zahlungsverzug kann SharkAgency die Leistungen vorübergehend einstellen / die Dienste
sperren, bis der Kunde die Zahlung vollständig geleistet hat. Zudem hat SharkAgency
Anspruch auf die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB. Zudem kann SharkAgency die
Erstattung des darüberhinausgehenden Verzugsschadens verlangen.
(6) SharkAgency ist nicht verpflichtet, Kosten für Dienstleistungen Dritter vorab zu verauslagen.
§ 12 Abtretung und Aufrechnung
(1) Eine teilweise oder vollständige Übertragung der Rechte des Kunden aus dem Vertrag mit
SharkAgency auf Dritte ist ausgeschlossen.
(2) Zur Aufrechnung gegenüber SharkAgency ist der Kunde nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt.
§ 13 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Es gelten die einzelvertraglich vereinbarten Vertragslaufzeiten. Eine ordentliche Kündigung
zu einem Zeitpunkt vor Ablauf der aktuellen Laufzeit ist – außer bei Vorliegen eines wichtigen
Grundes – nicht möglich.
(2) Sofern eine Vertragsdauer nicht bestimmt ist und ein Dauerschuldverhältnis vorliegt (z.B.
unbefristete SEM-Kampagne) kann der Vertrag beiderseits mit einer Frist von einem Monat
zum Monatsende gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein
wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn – eine Partei schuldhaft gegen die ihr nach
diesem Vertrag obliegenden Verpflichtungen verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung mit
angemessener Fristsetzung nicht innerhalb der gesetzten Frist beseitigt, – das
Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Partei eröffnet wird oder ein
Insolvenzverfahren mangels Masse eingestellt wird.
(4) Im Falle einer Kündigung sind alle Daten nach Laufzeitende innerhalb einer Karenzzeit von 2
Wochen weiterhin abrufbar.
(5) Die Kündigung bedarf der Schriftform. Kündigungen per E-Mail oder Telefax wahren die
Schriftform.
§ 14 Kundennennung als Referenz, Logonutzung
Der Kunde räumt SharkAgency das Recht ein, zum Zwecke der Bewerbung der SharkAgency die
Tatsache zu veröffentlichen bzw. veröffentlichen zu lassen, dass der Kunde seine Homepage über
SharkAgency erstellen lassen hat („Referenzen“). Der Kunde räumt SharkAgency in diesem
Zusammenhang auch das Recht ein, die Firmenbezeichnung des Kunden und/oder dessen
Unternehmenskennzeichen zu diesem Zweck (Logo, Schriftzug usw.) zu nutzen.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von SharkAgency, soweit es sich
bei den Vertragsparteien um Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über
ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
(2) Auf das Vertragsverhältnis sowie alle damit im Zusammenhang stehenden
Rechtsstreitigkeiten findet ausschließlich deutsches Recht, unter Ausschluss des UNKaufrechts,
Anwendung.
(3) Sollten einzelne Teile dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt
die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt das
einschlägige Gesetzesrecht. Dies gilt auch im Fall des Bestehens einer Regelungslücke.
(4) Alle Informationen, Einwilligungen, Mitteilungen oder Anfragen nach diesen AGB bzw. den
zugrunde liegenden Rechtsverhältnissen, sowie Änderungen oder Ergänzungen hierzu,
bedürfen der Schriftform. Die Versendung per E-Mail oder Telefax entspricht der Schriftform.
Das Schriftlichkeitserfordernis gilt auch für die Änderung dieser Bestimmung.